By IPublished On: 3. Dezember 2021ICategories: Corona, GrundrechteI

Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Murswiek zu grundlegenden Themen der Pandemie-Bekämpfung. Haupt-Erkenntnisse:

  1. Freiheit ist prinzipiell unbegrenzt.
  2. Freiheit nicht infektiöser Menschen darf nicht eingeschränkt werden.
  3. Exponentielles Wachstum ist kein Grund für Einschränkungen.
  4. Enttäuschung von der Rechtsprechung.
  5. Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts.

„Wer sich freiwillig bereit erklärt, an einer solchen Testgruppe teilzunehmen, mit dessen Menschenwürde ist das vereinbar, weil er ja sich selbst entscheidet, das zu machen.“

„Aber jemanden zu zwingen, an einem Menschenversuch teilzunehmen, ist eindeutig nicht nur ein Verstoss gegen das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, sondern ein Verstoss gegen die Menschenwürde.“

Was ist vom Verfassungsgericht zu erwarten bzw. erhoffen?

„Ich habe die Hoffnung auf unsere rechtsstaatlichen Institutionen noch nicht völlig aufgegeben. Obwohl ich sagen muss, dass ich von der bisherigen Rechtssprechung im grossen und ganzen ziemlich enttäuscht bin. […] Das Bundesverfassungsgericht hat sich, meine ich, bisher um eine Entscheidung gedrückt.“

«…muss man die Vorteile und die Nachteile der Lockdown Massnahmen gegeneinander abwägen. Und ich meine, wenn man das macht, dann wird man sehen, dass das, was im letzten halben Jahr jedenfalls an Massnahmen getroffen worden ist, ganz klar unverhältnismässig und deshalb verfassungswidrig war.»

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